Donnerstag, Mai 03, 2007

Doris sei Dank: Wetterfahnen-Bundesrat nun doch für massive Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative des Zürcher Freisinns jetzt doch zu unterstützen. Dies, nachdem er sie im letzten Herbst noch abgelehnt hat. Was mag zu diesem Flipflop geführt haben?

Verbandsbeschwerden sollen nicht mehr möglich sein, wenn ein Projekt vom Volk oder von Parlamenten genehmigt ist. Der Bundesrat unterstützt eine Volksinitiative des Zürcher Freisinns.
Noch im letzten Herbst hatte die Landesregierung das Volksbegehren der FDP zur Ablehnung empfohlen. Die jüngste Kehrtwende stösst bei Grün-Links auf Empörung.
Als Begründung für die Kehrtwendung erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung, die Gesetzesänderung des Parlaments habe nicht alle berechtigten Anliegen der Initiative aufgenommen. Die zweite Begründung zitierte Bundesrat Leuenberger an einer kurzfristig organisierten Medienkonferenz: Danach sollen Private grundsätzlich nicht öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Nähere Erklärungen zu diesen zwei Punkten machte Leuenberger nicht. Er sprach von einem "Zwischenentscheid des Bundesrats" und betonte, sich immer für die Wahrung des Verbandsbeschwerderechts eingesetzt zu haben. Die Botschaft gehe nun ans Parlament, wobei er davon ausgehe, dass dieses die Initiative zur Ablehnung empfehle.
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Es ist nun an der Zeit, einige Fakten zur Verbandsbeschwerde anzubringen.
So ist sie immer nur dann erfolgversprechend, wenn die bewilligenden Regierungen und Parlamente gegen ihre eigenen Gesetze verstossen - die Zürcher FDP wehrt sich also für sich selbst.
Und sie ist ein massvoll eingesetztes Mittel, wie z.B. ihre Anwendung im Jahr 2006 zeigt:
Zum dritten Mal haben 17 beschwerdeberechtigte Natursportverbände und Umweltschutzorganisationen gesamtschweizerisch ihre Einsprachen und Beschwerden als Anwälte der Natur zusammengetragen. Die Auswertung zeigt, dass 63 Prozent der Fälle bereits auf der untersten Ebene, sprich auf Stufe Gemeinde, erledigt werden konnten. Nur sechs Fälle gelangten 2006 vor das Bundesgericht. Damit bestätigt die Statistik 2006 den zurückhaltenden Gebrauch des Beschwerderechts durch die Organisationen.
In Bezug auf die Beschwerdetätigkeit zeigte sich in den letzten drei Jahren neben der konstant hohen Gutheissungsquote von über 70 bis 80 Prozent ein kaum verändertes Bild: pro Jahr gelangen nur 6 bis 8 Fälle vor das Bundesgericht, 15 bis 25 vor das Verwaltungsgericht und 60 Prozent der Fälle werden bereits auf Gemeindestufe erledigt. Damit bestätigen die Zahlen Untersuchungen der Universität Genf der Periode 1996 bis 2003. Auch aus dieser Periode liess sich verantwortungsbewusstes Handeln und Konstanz in der Handhabung des Beschwerderechts ableiten.

Quelle


Wir haben es also auch hier einmal mehr mit den Auswüchsen der nur auf Eigennutz und auf die Wahrung der Interessen ihrer Klientel bedachten bürgerlichen Politik zu tun. Die Fakten sprechen nämlich eine ganz andere Sprache: massvoller Einsatz, äusserst hohe Erfolgsquote, weil tatsächlich Gestzesverstösse vorangingen.
Die Bürgerlichen trauen sich nicht, die Umweltschutzgesetzgebung ganz auszuhöhlen, weil sie im Volk gut verankert ist. Also nehmen sie den Verbänden das Recht, mit dem Finger auf ihren Umgang damit zu zeigen - so brauchen sie sich nicht an ihre eigenen Vorschriften zu halten.
Und diese Art "Politik" hat System - man sieht es tagtäglich im Umgang mit der Luftreinhalteverordnung: Aktuell wurde der Ozongrenzwert heuer bereits für die nächsten 90 Jahre im Voraus überschritten, die bürgerlich dominierten Behörden sehen aber keinen Handlungsbedarf.
Im Kleinen spielt sich das hier auch im Forum ab: Man macht auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam - und erntet nur Hohn und Spott.

Mir lässt das Übles schwanen, was die Zukunft unseres punkto Umweltschutz einst vorbildlichen Landes angeht.

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